Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Morqiva
B2B-SaaS für Architektur- und Planungsbüros
Stand: 6. September 2026
Anbieter
Markus Walter Projekt GmbH
Untere Stöckstraße 2
75180 Pforzheim
Deutschland
Telefon: 07222/9676731
E-Mail: post@morqiva.org
§ 1 Geltungsbereich
1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung Morqiva zwischen der Markus Walter Projekt GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
2.Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
3.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
4.Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
1.Der Anbieter stellt dem Kunden Morqiva als browserbasierte Software-as-a-Service-Anwendung über das Internet zur Verfügung.
2.Morqiva unterstützt insbesondere Architektur-, Planungs- und Projektbüros bei der Verwaltung von Bauvorhaben, Projektakten, Dokumenten, Beteiligten, Aufgaben, Fristen, Bauleitungs- und Nachweisdaten, Honorar- und Rechnungsdaten, Kommunikationsvorgängen sowie weiteren mit der jeweiligen Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionen.
3.Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif, dem individuellen Angebot oder der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
4.Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software und keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
§ 3 Vertragsschluss und Unternehmereigenschaft
1.Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines individuellen Angebots oder, bei elektronischer Registrierung, sobald der Kunde die für die Kontoeröffnung erforderlichen Angaben vollständig übermittelt, die für den Vertrag geltenden Vertragsunterlagen vor Abschluss abrufen und speichern kann, die erforderlichen Erklärungen abgibt und Morqiva das Kundenkonto anschließend freischaltet beziehungsweise die Kontoeröffnung elektronisch bestätigt.
2.Bereits mit der erfolgreichen Eröffnung eines kostenlosen Test- oder Probeaccounts entsteht ein Nutzungsvertrag nach Maßgabe dieser AGB. Eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht. Ein Test- oder Probeaccount wird nur dann kostenpflichtig, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif ausdrücklich bestellt oder einer kostenpflichtigen Umstellung ausdrücklich zustimmt.
3.Bei einem kostenpflichtigen Tarif werden dem Kunden vor der verbindlichen Bestellung insbesondere Tarif, Leistungsumfang, Abrechnungszeitraum und Preis angezeigt.
4.Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Die Person, die das Kundenkonto eröffnet, bestätigt, zur Kontoeröffnung für das angegebene Unternehmen berechtigt zu sein.
5.Der Anbieter ist berechtigt, vor oder nach der Registrierung geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft oder Vertretungsberechtigung zu verlangen, sofern hierfür ein berechtigter Anlass besteht.
§ 4 Benutzerkonten, Rollen und Zugänge
1.Der Kunde kann im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs Benutzerkonten für berechtigte Personen einrichten.
2.Benutzerkonten dürfen nur durch die jeweils berechtigte Person genutzt werden. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
3.Der Kunde ist für die sachgerechte Vergabe und regelmäßige Prüfung von Rollen und Berechtigungen innerhalb seines Büros verantwortlich.
4.Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unbefugten Zugriff oder einem möglichen Missbrauch, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren.
5.Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder eine erhebliche Vertragsverletzung bestehen.
§ 5 Pflichten des Kunden
1.Der Kunde ist für die von ihm oder seinen Benutzern in Morqiva eingestellten Daten, Dokumente und sonstigen Inhalte verantwortlich.
2.Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten und sonstigen Inhalte berechtigt ist.
3.Der Kunde darf Morqiva nicht zur Speicherung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte, zur Verletzung von Rechten Dritter, zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder für technische Angriffe verwenden.
4.Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, fachliche, rechtliche, steuerliche, architektonische oder ingenieurtechnische Ergebnisse vor ihrer Verwendung zu prüfen.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1.Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
2.Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Bei Widersprüchen gehen ihre Bestimmungen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten diesen AGB vor.
3.Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung und insbesondere für die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen und Informationspflichten verantwortlich.
§ 7 Technische Sicherheit und Mandantentrennung
1.Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der über Morqiva verarbeiteten Daten.
2.Hierzu gehören insbesondere datenbankseitige Trennung unterschiedlicher Kunden, rollenbasierte Berechtigungen, Authentifizierung, Zugriffsbeschränkungen, verschlüsselte Speicherung technischer Geheimnisse sowie technische Prüfungen der Berechtigungs- und Mandantentrennung.
3.Der Anbieter darf die Sicherheitsmaßnahmen an den Stand der Technik und die technische Entwicklung anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau nicht wesentlich unterschritten wird.
§ 8 Technische Dienstleister und Unterauftragnehmer
1.Der Anbieter ist berechtigt, für Betrieb und Bereitstellung von Morqiva geeignete Hosting-, Infrastruktur-, Kommunikations- und sonstige technische Dienstleister einzusetzen.
2.Soweit ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird er entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung eingebunden.
3.Für die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter gelten vorrangig die Informations-, Genehmigungs- und Widerspruchsregelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
4.Der Anbieter kann sonstige technische Dienstleister austauschen oder ergänzen, soweit dadurch die vertragsgemäße Nutzung nicht unangemessen beeinträchtigt wird und gesetzliche sowie datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.
§ 9 E-Mail-Funktionen
1.Morqiva kann Funktionen zum Versenden und Abrufen von E-Mails bereitstellen.
2.Der Versand kann je nach Konfiguration über einen vom Anbieter eingebundenen Versanddienst oder über ein vom Kunden hinterlegtes eigenes E-Mail-Postfach erfolgen.
3.Hinterlegt der Kunde Zugangsdaten zu einem eigenen Postfach, ist er dafür verantwortlich, dass er zu dessen Nutzung berechtigt ist.
4.Der Anbieter speichert erforderliche Zugangsdaten nach der dokumentierten technischen Ausgestaltung verschlüsselt.
§ 10 KI-gestützte Funktionen
1.Morqiva kann KI-gestützte Funktionen enthalten. Der Kunde entscheidet, ob und welche Inhalte er einer solchen Funktion zur Verarbeitung übergibt.
2.Der Kunde darf keine Inhalte in KI-Funktionen eingeben, deren Verarbeitung durch den jeweiligen Dienst rechtlich unzulässig wäre.
3.KI-generierte Inhalte können unvollständig, fehlerhaft oder sachlich unzutreffend sein. Der Kunde ist verpflichtet, solche Inhalte vor einer fachlichen, geschäftlichen oder rechtlich relevanten Verwendung zu prüfen.
4.KI-Ausgaben stellen keine Rechts-, Steuer-, Architektur-, Ingenieur- oder sonstige Fachberatung des Anbieters dar.
5.Soweit personenbezogene Daten im Rahmen einer KI-Funktion verarbeitet werden, gelten ergänzend die datenschutzrechtlichen Regelungen und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 11 Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit und Störungen
1.Der Anbieter stellt Morqiva während der Vertragslaufzeit im Rahmen der vertraglich vereinbarten beziehungsweise nach dem Vertragszweck vorausgesetzten Nutzung über das Internet zur Verfügung und bemüht sich um einen zuverlässigen und möglichst unterbrechungsfreien Betrieb.
2.Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer Service-Level-Vereinbarung oder Leistungsbeschreibung vereinbart wurde. Unberührt bleibt die Pflicht des Anbieters, Morqiva in einem Zustand bereitzustellen und zu erhalten, der die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen ermöglicht.
3.Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
– Wartungsarbeiten,
– erforderliche Sicherheitsmaßnahmen,
– technische Störungen,
– Störungen von Internet- oder Telekommunikationsverbindungen,
– Ausfälle oder Änderungen externer Dienste, Schnittstellen oder Datenquellen,
– höhere Gewalt,
– oder sonstige Umstände außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters.
4.Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird. Wesentliche planbare Beeinträchtigungen werden, soweit zumutbar, vorab angekündigt.
5.Gesetzliche Mängelrechte des Kunden richten sich ergänzend nach § 19 dieser AGB.
§ 12 Weiterentwicklung und Änderungen der Software
1.Der Anbieter darf Morqiva technisch und funktional weiterentwickeln, an geänderte gesetzliche oder technische Anforderungen anpassen und Funktionen verändern.
2.Die wesentlichen vertraglich vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten dürfen dadurch nicht unangemessen eingeschränkt werden.
3.Wesentliche nachteilige Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.
§ 13 Vergütung und Rechnungsstellung
1.Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif oder individuellen Angebot.
2.Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
3.Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum. Rechnungen können elektronisch bereitgestellt oder übermittelt werden.
4.Rechnungsbeträge sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Preisänderungen
1.Bei Verträgen mit wiederkehrender Vergütung kann der Anbieter die Preise für zukünftige Vertrags- oder Verlängerungszeiträume anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss für die Bereitstellung von Morqiva maßgebliche Kostenfaktoren ändern. Hierzu können insbesondere Kosten für Hosting und Infrastruktur, eingesetzte Dritt- und Lizenzleistungen, Personal, Informationssicherheit, gesetzlich erforderliche Maßnahmen sowie allgemeine Kostensteigerungen gehören.
2.Preisänderungen dürfen nur in einem angemessenen Verhältnis zur Veränderung der maßgeblichen Kosten stehen. Kostensenkungen bei den maßgeblichen Kostenfaktoren sind bei der Preisprüfung angemessen zu berücksichtigen.
3.Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt und gelten frühestens für den nächsten Vertrags- oder Verlängerungszeitraum.
4.Bei einer Preiserhöhung erhält der Kunde das Recht, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Kunde in der Mitteilung über die Preisänderung hingewiesen.
5.Individuell vereinbarte Festpreise für einen bestimmten Vertragszeitraum bleiben für diesen Zeitraum unberührt.
§ 15 Laufzeit und ordentliche Kündigung
1.Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder dem individuellen Angebot.
2.Bei monatlicher Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
3.Bei jährlicher Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
4.Die Kündigung kann in Textform erfolgen, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
§ 16 Außerordentliche Kündigung und Sperrung
1.Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde Morqiva erheblich rechtswidrig verwendet, Sicherheitsmechanismen gezielt umgeht, die Infrastruktur des Anbieters erheblich gefährdet oder trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungsverpflichtungen in Verzug bleibt.
3.Soweit nach den Umständen zumutbar und der Vertragsverstoß behebbar ist, erhält die betroffene Partei vor einer außerordentlichen Kündigung eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe.
4.Bei unmittelbar drohenden Sicherheitsrisiken, laufenden Angriffen oder einer sonstigen erheblichen Gefährdung darf der Anbieter den Zugang ohne vorherige Fristsetzung vorübergehend sperren. Die Sperrung ist auf den erforderlichen Umfang und Zeitraum zu begrenzen.
5.Eine vorübergehende Sperrung beendet den Vertrag nicht und setzt für sich allein keine Löschfristen nach § 17 in Gang.
6.Soweit eine Sperrung den Datenexport verhindert und keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen, wird dem Kunden nach Vertragsende eine angemessene Möglichkeit zur Herausgabe beziehungsweise zum Export seiner Daten eingeräumt.
§ 17 Datenexport und Vertragsende
1.Morqiva stellt dem Kunden eine technische Exportmöglichkeit für die in seinem Kundenkonto gespeicherten Daten in dem jeweils bereitgestellten Exportformat zur Verfügung.
2.Nach Vertragsende erhält der Kunde grundsätzlich 30 Tage Gelegenheit, seine noch vorhandenen Kundendaten zu exportieren. Soweit ein Online-Zugang aus Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht vertretbar ist, kann der Anbieter stattdessen eine andere angemessene Form der Datenbereitstellung vorsehen.
3.Nach Ablauf des Exportzeitraums ist der Anbieter berechtigt, die Kundendaten aus den aktiven Produktivsystemen zu löschen. Die Löschung aus den Produktivsystemen erfolgt grundsätzlich innerhalb weiterer 30 Tage, soweit keine gesetzliche Pflicht des Anbieters zur weiteren Speicherung besteht.
4.Daten können anschließend noch für eine begrenzte Zeit in technischen Sicherungskopien enthalten sein. Nach dem geltenden Löschkonzept beträgt die reguläre maximale Backup-Aufbewahrung 35 Tage. Sicherungskopien werden nicht als Archiv für den Kunden verwendet.
5.Der Kunde ist dafür verantwortlich, Daten und Unterlagen, die er nach Vertragsende aufgrund gesetzlicher, berufsrechtlicher oder eigener geschäftlicher Anforderungen weiterhin benötigt, rechtzeitig zu exportieren und selbst aufzubewahren.
§ 18 Datensicherung und Archivierungspflichten des Kunden
1.Der Anbieter trifft angemessene technische Maßnahmen zur Sicherung seiner Systeme.
2.Diese technischen Sicherungen ersetzen nicht die gesetzlichen, berufsrechtlichen oder internen Archivierungs- und Dokumentationspflichten des Kunden.
3.Der Kunde hat erforderliche Daten und Dokumente rechtzeitig zu exportieren und gegebenenfalls zusätzlich in eigener Verantwortung zu archivieren.
§ 19 Mängel und Support
1.Der Kunde hat erkennbare technische Störungen möglichst nachvollziehbar zu melden und dem Anbieter die zur Fehleranalyse erforderlichen und zumutbaren Informationen bereitzustellen.
2.Liegt ein erheblicher Mangel von Morqiva vor, wird der Anbieter diesen innerhalb angemessener Frist untersuchen und geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der vertragsgemäßen Nutzung ergreifen. Art und Priorisierung der Mangelbeseitigung richten sich insbesondere nach Art, Schwere und Auswirkungen des Mangels sowie den technischen Möglichkeiten.
3.Soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere auf nicht unterstützten Systemen oder Endgeräten, kundenseitigen Fehlkonfigurationen, vom Kunden eingesetzter Drittsoftware oder sonstigen Eingriffen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen, ist der Anbieter hierfür nicht verantwortlich.
4.Bei Störungen externer Dienste, Schnittstellen, Telekommunikationsverbindungen oder Datenquellen kommt es für die Mängelrechte darauf an, ob und in welchem Umfang die betroffene Funktion nach dem Vertrag geschuldet ist. Schadensersatzansprüche setzen zusätzlich die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und ein Vertretenmüssen des Anbieters voraus.
5.Der konkrete Supportumfang, insbesondere Supportkanäle, Reaktionszeiten und etwaige Service-Level, richtet sich nach dem gebuchten Tarif oder einer gesonderten Vereinbarung. Soweit keine ausdrückliche Reaktions- oder Wiederherstellungszeit vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf Bearbeitung innerhalb einer bestimmten festen Frist; der Anbieter bearbeitet erhebliche Störungen innerhalb angemessener Zeit.
6.Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass Morqiva jederzeit ununterbrochen, vollständig fehlerfrei oder frei von jeglichen Abweichungen funktioniert. Eine Garantie für bestimmte Eigenschaften oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie vereinbart wurde.
7.Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt. Die in diesen AGB wirksam vereinbarten Haftungsbeschränkungen, insbesondere § 20, bleiben hiervon unberührt.
8.Verletzt der Kunde erforderliche und zumutbare Mitwirkungspflichten bei der Fehleranalyse, verlängern sich Bearbeitungs- und Abhilfefristen angemessen, soweit die fehlende Mitwirkung die Untersuchung oder Beseitigung des Mangels tatsächlich erschwert oder verhindert.
§ 20 Haftung
1.Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
2.Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
3.Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
4.Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
6.Soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere wegen Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften oder nach zwingendem Produkthaftungsrecht, nicht wirksam beschränkt werden kann, bleiben diese Ansprüche unberührt.
7.Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels von Morqiva, soweit gesetzlich zulässig.
§ 21 Nutzungsrechte
1.Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, Morqiva im vertraglich vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
2.Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Bereitstellung an Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht zulässig, soweit es sich nicht lediglich um berechtigte Benutzer des Kunden handelt.
3.Sämtliche Rechte an Morqiva verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
§ 22 Rechte an Kundendaten
1.Sämtliche Rechte an den vom Kunden eingebrachten Daten, Dokumenten und Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
2.Der Kunde räumt dem Anbieter lediglich diejenigen Nutzungsrechte ein, die technisch erforderlich sind, um Morqiva bereitzustellen und die vom Kunden veranlassten Verarbeitungsvorgänge durchzuführen.
3.Eine Nutzung von Kundendaten für eigene, nicht mit der Bereitstellung von Morqiva verbundene Zwecke erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage besteht.
§ 23 Vertraulichkeit
1.Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertragsverhältnisses.
2.Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht öffentliche technische Informationen, Sicherheitsinformationen, Kundendaten, Kalkulationen und interne Dokumentationen.
3.Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
4.Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht; gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
§ 24 Referenznennung
1.Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung öffentlich als Referenzkunden nennen oder dessen Logo für Marketingzwecke verwenden.
§ 25 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1.Der Kunde darf mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und mit der Forderung des Anbieters in einem unmittelbaren rechtlichen Zusammenhang stehen.
2.Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden, insbesondere wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, bleiben unberührt.
§ 26 Änderungen dieser AGB
1.Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB vorschlagen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, Änderungen der Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen oder Änderungen des Leistungsangebots.
2.Änderungen, die Pflichten des Kunden erweitern, wesentliche Leistungspflichten verändern oder das vertragliche Gleichgewicht nicht nur unerheblich zulasten des Kunden verschieben, werden nur mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil oder für einen neuen beziehungsweise verlängerten Vertragszeitraum ausdrücklich vereinbart.
3.Rein redaktionelle Änderungen sowie Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen erforderlich sind und den Kunden nicht unangemessen benachteiligen, können nach vorheriger Information des Kunden vorgenommen werden.
4.Soweit der Kunde einer für die Fortführung des Dienstes erforderlichen wesentlichen Vertragsänderung nicht zustimmt, bleiben bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode grundsätzlich die bisherigen Bedingungen anwendbar. Die gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.
§ 27 Höhere Gewalt
1.Keine Partei haftet für Verzögerungen oder vorübergehende Nichterfüllung nicht bereits fälliger Leistungspflichten, soweit und solange diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruhen, das außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt und trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden konnte.
2.Hierzu können insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energieinfrastruktur, erhebliche externe Cyberangriffe oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
3.Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über wesentliche Auswirkungen, soweit dies möglich und zumutbar ist, und trifft angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen.
4.Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
5.Dauert ein Ereignis höherer Gewalt so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist, bleiben gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
§ 28 Textform
1.Rechtserhebliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich oder individuell keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2.Hierzu gehört insbesondere die Kommunikation per E-Mail.
§ 29 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1.Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2.Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Markus Walter Projekt GmbH Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
§ 30 Rangfolge der Vertragsdokumente
1.Bei Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung oder Angebot, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, Leistungs- oder Tarifbeschreibung, diese AGB.
2.Für datenschutzrechtliche Fragen hat die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Vorrang.
§ 31 Schlussbestimmungen
1.Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
2.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: 6. September 2026
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